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Irgendwann kracht’s: Das ist die Lehre, die fast jeder zieht, der viel mit dem Auto unterwegs ist. Und jeder, der schon einmal in einen Unfall verwickelt war, weiß: ein Unfall ist gleichbedeutend mit Stress, Aufregung und einer ganzen Menge Papierkram, und zwar unabhängig davon, ob man den Unfall nun verursacht hat oder nicht.
Um den Verunfallten das Leben zu erleichtern, wurde der Europäische Unfallbericht eingeführt, ein einheitliches Standardmodell, in Italien auch mit CAI (für: constatazione amichevole incidenti) abgekürzt.
Lernen Sie den Unfallbericht kennen
Es lohnt sich, sich mit einem Unfallbericht auseinanderzusetzen, bevor man ihn wirklich im Ernstfall braucht. So bringt man die nötige Ruhe mit, um den Aufbau des Berichts zu studieren und sich einzuprägen, was alles notwendig ist, um ihn korrekt auszufüllen. Dazu sollte man stets eine ausreichende Anzahl an Vordrucken (die’s auch im Internet zum Download gibt) im Auto mitführen, um vor Ort Zeit und Geld zu sparen.
Im Unfallbericht wird der Unfallhergang samt allen Daten zu den Beteiligten festgehalten. Demnach gilt es, eine ganze Reihe von Informationen aufzuzeichnen.
Allgemeine Daten
- Punkt 1 – Datum: In diesem Feld müssen Datum und Uhrzeit des Unfalls festgehalten werden.
- Punkt 2 – Ort: Hier werden Gemeinde, Provinz, Straße und Hausnummer des Unfallortes verzeichnet.
- Punkt 3 – Verletzte: Die Box mit „Ja“ muss auch dann angekreuzt werden, wenn es nur leicht Verletzte gibt.
- Punkt 4 – Sachschäden: In diesem Feld vermerkt man eventuelle Schäden an Fahrzeugen, die nicht unmittelbar in den Unfall verwickelt waren. Kreuzt man demnach das „Ja“ an, müssen Namen und Adresse des Geschädigten angegeben werden.
- Punkt 5 – Zeugen: Gibt es Zeugen des Unfalls, werden hier ihre Daten vermerkt. Wichtig ist dabei anzugeben, ob es sich um Passagiere handelt oder nicht.
Spezifische Daten
- Punkt 6 – Versicherter: Hier werden die Daten jener Person eingetragen, auf deren Namen die Kfz-Versicherung läuft.
- Punkt 7 – Fahrzeug: In diesem Feld müssen die detaillierten Daten zu den beteiligten Fahrzeugen angegeben werden.
- Punkt 8 – Versicherung: Die Daten des Versicherungsunternehmens, die hier vermerkt werden müssen, finden sich auf den Versicherungsunterlagen.
- Punkt 9 – Fahrer: Hier müssen die Daten jener Person eingetragen werden, die das Auto zum Unfallzeitpunkt gelenkt hat. Diese kann sich selbstverständlich vom Versicherten unterscheiden.
- Punkt 10 – Ausgangspunkt des Unfalls: Damit der Unfallhergang rekonstruiert werden kann, muss hier genauestens vermerkt werden, wo der Unfall seinen Ausgang genommen hat.
- Punkt 11 – Sichtbare Schäden am Fahrzeug: Beide Beteiligten vermerken hier die augenscheinlichen Schäden an ihren Fahrzeugen.
- Punkt 12 – Unfallhergang: Beide Unfallbeteiligten müssen dieselben der vorgegebenen 17 Antwortmöglichkeiten ankreuzen. Nur so kann der Unfall einwandfrei nachvollzogen werden. Also: keine Unstimmigkeiten!
- Punkt 13 – Skizze des Unfalls: Es genügt, eine grobe Skizze des Unfallhergangs anzufertigen, am besten mit Pfeilen und stilisierten Fahrzeugen, mit denen die genaue Position der beteiligten Fahrzeuge festgehalten werden können.
- Punkt 14 – Anmerkungen: In diesem Feld können die Beteiligten weitere Anmerkungen notieren.
- Punkt 15 – Unterschriften: Nur mit den Unterschriften beider Beteiligten unter dem Protokoll handelt es sich um eine gütliche Einigung.