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Die Fahrzeug-Hauptuntersuchung, in Südtirol meist “Revision” genannt, ist regelmäßig durchzuführen. Das schreibt der italienische genauso wie der europäische Gesetzgeber vor. Durchgeführt werden darf sie von all jenen Kfz-Werkstätten, die dazu autorisiert sind.
Mit der Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung stellt der Gesetzgeber sicher, dass nur straßentaugliche Fahrzeuge unterwegs sind. Deshalb werden bei der Hauptuntersuchung vor allem alle sicherheitsrelevanten Aspekte eines Fahrzeugs unter die Lupe genommen. Zudem wird geprüft, ob sich Lärm und Emissionen im erlaubten Rahmen halten.
Wer muss wann zur Hauptuntersuchung?
Grundsätzlich gilt: Zur Hauptuntersuchung müssen
- Pkw und Lkw
- Mopeds und Motorräder
- Anhänger mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen
Je nach Gewicht und Einsatz der Fahrzeuge variieren dabei die Termine, zu denen die Hauptuntersuchungen durchgeführt werden müssen. Für all jene, die ein Fahrzeug bis zu 3,5 Tonnen und dieses nicht professionell fahren (also keine Taxis, Busse, Miet- oder Krankenwagen), gilt die Pflicht, die erste Hauptuntersuchung vier Jahre nach der ersten Zulassung vornehmen zu lassen. Als Termin gilt dabei der Monat der Erstzulassung. Ab der zweiten Hauptuntersuchung gilt dann ein Intervall von zwei Jahren. Auch hier wird der Monat der letzten Hauptuntersuchung als zulässiger Zeitraum herangezogen.
Wer die Hauptuntersuchung nicht innerhalb des vorgeschriebenen Termins absolviert, riskiert den Einzug der Zulassungsbescheinigung und eine saftige Geldstrafe.
Was wird bei der Hauptuntersuchung kontrolliert?
Eine Kfz-Hauptuntersuchung ist eine weitgehende Kontrolle, die alle essentiellen Teile eines Autos umfasst: Das reicht von Bremsen, Lenkung, Scheiben, Spiegel und Beleuchtung über Achsen, Aufhängungen und Fahrgestell bis hin zu Sicherheitsgurten und Hupe. Zudem werden die Lärm- und Abgasemissionen kontrolliert.
Kommen die Fachleute in der Kfz-Werkstatt zum Ergebnis, dass das Fahrzeug alle Prüfungen ordnungsgemäß bestanden hat, muss die nächste Hauptuntersuchung erst zum nächstfälligen Termin absolviert werden. Es kann bei der Untersuchung allerdings auch die Wiederholung der Hauptuntersuchung verlangt werden, nachdem bestimmte vorgeschriebene Reparaturen vorgenommen worden sind, oder das Fahrzeug – im schlimmsten Fall – aus dem Verkehr gezogen werden.