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    Wer den druckfrischen Führerschein in der Hand hält, will eigentlich nur eines: fahren, fahren, fahren. Nur gut, dass wir Ihnen sagen können, worauf Sie als Führerscheinneuling achten müssen – unbedingt!

    Neopatentati

    Wie lange sind Sie Neuling?

    Als Führerscheinneuling wird man per Gesetz in den ersten drei Jahren nach Erlangung der Fahrerlaubnis eingestuft. Es ist also völlig egal, wie alt Sie sind oder welchen Führerschein Sie erworben haben: erst drei Jahre nach Ausstellung des Führerscheins verfällt Ihre Sonderstellung als Neuling mit allen Beschränkungen, denen Sie als solcher unterliegen.

    Welche Autos dürfen Sie fahren?

    Wenn Sie den B-Führerschein eben erst erworben haben, sollten Sie bei der Wahl Ihres Autos vorsichtig sein. Das Leistungsgewicht (oder Masse-Leistungs-Verhältnis) darf 55 kW pro Tonne nicht überschreiten. Ausnahmen gelten nur für Fahrzeuge für den Transport von Menschen mit Behinderung, die aber – selbstverständlich – als solche registriert und ausgewiesen sein müssen.

    Fuß vom Gaspedal!

    Für Führerscheinneulinge gelten strengere Tempolimits als für „normale“ Autofahrer. Art. 117 der Straßenverkehrsordnung sieht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen von 100 Stundenkilometern vor, auf großen Landstraßen sind 90 Stundenkilometer zulässig. Diese Limits gelten für Neulinge der Führerscheinklassen A2, A, B1 und B. Und Vorsicht: Wer die Tempolimits überschreitet, muss mit saftigen Strafen rechnen. Zu einem Sockel von 161 Euro kommen die Summen, die für die jeweilige Überschreitung vorgesehen sind, und das Risiko eines Führerscheinentzugs für die Dauer von zwei bis acht Monaten.

    Führerscheinpunkte

    Die gute Nachricht: Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass kein Vergehen mit einem Abzug von mehr als 15 Führerscheinpunkten geahndet wird. Die schlechte: Für Führerscheinneulinge gilt diese Regelung nicht, sie können auch alle Punkte auf einmal verlieren. Noch dazu wird bei der Berechnung des Punkteabzugs die „normale“ Punkteanzahl bei Vergehen von Führerscheinneulingen verdoppelt.

    Vorsicht beim Blick ins Glas

    Alkohol und Autofahren ist nie eine gute Kombination, für Führerscheinneulinge schon gar nicht. Für sie gilt eine strikte Null-Toleranz-Politik oder besser: eine 0,0-Promille-Grenze. Der Blick ins Glas ist also nicht nur gefährlich, er wird auch teuer: bis zu 0,5 Promille ist eine Strafe von 164 Euro und ein Abzug von zehn Führerscheinpunkten vorgesehen, über 0,5 Promille werden die Strafen um ein Drittel bis zur Hälfte angehoben. Also am besten Finger weg vom Drink, wenn man noch fahren muss – Führerscheinneuling oder nicht…

    • Depot für beschlagnahmte Fahrzeuge

      Sie haben eine Ordnungswidrigkeit begangen und jetzt wurde Ihr Fahrzeug beschlagnahmt? Nordauto Service ist Partner der Ordnungskräfte für die Verwahrung beschlagnahmter Fahrzeuge. Finden Sie heraus, was in diesen Situationen zu tun ist.

      Informationen über das Fahrzeugdepot

    • Unfall, was tun?

      Sie sind in einen harmlosen Unfall verwickelt und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Schauen Sie sich Unfall, was tun? genau an und laden Sie das Formular zur gütlichen Einigung herunter. 

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